Gutachten
Die Notwendigkeit zur Erstellung eines Gutachtens kann sich aus mehreren Gründen ergeben.
Bauschaden / Baumangel
Bauschäden treten auf infolge:
- Baumängel
- Alterung
- Ge- bzw. Verbrauch von Gebäuden
- innerer und äußerer Einwirkung auf das Gebäude
Wird ein Bauschaden festgestellt ist im Falle eines Neubaus das Vorhandensein eines Baumangels die wahrscheinliche aber nicht die einzig mögliche Ursache. Hier kann ich als Bausachverständiger bei der Einschätzung des Sachverhaltes wertvolle Hilfe leisten.
Ist der Schaden an einem seit längeren bestehenden Gebäude aufgetreten, sind Baumängel i.d.R. auszuschließen. Dennoch geht es darum die Ursache zu ermitteln und daraus das weitere Vorgehen bis zur Reparatur fest zu legen. Auch hierbei bin ich als Bausachverständiger mit dem gewerkeübergreifenden Denken Ihr geeigneter Partner.
Der Bausachverständige wird seine vor Ort gemachten Ermittlungen in einem Gutachten zusammenfassen.
Das Gutachten umfasst
- die Dokumentation der örtlichen gemachten Feststellungen
- die Beurteilung der Feststellungen
und wenn gewünscht auch Vorschläge zur Mängelbeseitigung.
Elementarschadensgutachten
Wird Ihr Immobilieneigentum durch ein Elementarschadensereignis in Mitleidenschaft gezogen, ist die Gebäudeversicherung, bei der das Gebäude versichert ist, Ihr zuständiger Ansprechpartner.
Diese wird je nach der von Ihnen angegebenen geschätzten Schadenshöhe einen Gutachter mit der Einschätzung der Schadenshöhe beauftragen.
Gerade was die Einschätzung der Schadenshöhe angeht, kann es ihr Vorteil sein im Zuge der Schadensregulierung die Einschätzung eines zweiten Sachverständigen einzuholen.
Mit einem eigenen Sachverständigen an Ihrer Seite sind Sie gegenüber der Versicherung deutlich besser aufgestellt. Sie sind der Einschätzung der im Dienste der Versicherung stehenden Kollegen nicht wehrlos ausgesetzt.
Das Elementarschadensgutachten umfasst:
- Die Inaugenscheinnahme der Immobilie
- Der Dokumentation des Schadensumfangs in Wort und Bild
- Aufstellung einer Kostenschätzung für den Schadensumfang
Natürlich unterstütze ich Sie gerne in der Schadensregulierung mit der Gebäudeversicherung.
Bestandsgutachten
Ob bei Eintritt eines Gebäudeschadens durch ein Elementarereignis oder infolge äußerer Einwirkungen, ein dokumentierter Gebäudezustand kann Ihnen die Auseinandersetzung mit Versicherungen oder den
Verursachern erheblich erleichtern.
Das gilt auch, wenn Sie selbst um- und anbauen oder aufstocken wollen. Es können Schäden an Straßen und Wegen oder an der Nachbarbebauung auftreten.
Ein Bestandsgutachten kann dort vor Beginn der Maßnahme an den benachbarten Immobilien oder - regelmäßig durchgeführt - am eigenen Haus die Auseinandersetzung vermeiden oder erleichtern.
Das Bestandsgutachten umfasst:
- Die Inaugenscheinnahme der Immobilie
- Bei benachbarten Häusern die Dokumentation vorhandener Schäden in Wort und Bild
- Beim eigenen Haus die Dokumentation des Gebäudezustandes inkl. vorhandener Schäden in Wort und Bild
- Bei benachbarten Anwesen auf Wunsch die Begehung nach Abschluss der Baumaßnahme inkl. Dokumentation des Zustandes und der möglicherweise eingetretenen Schäden