Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen

Das verkannte Haftungsrisiko für Bauherren

Im Juni 1998 wurde die sog. Baustellen-Verordnung erstmals verabschiedet. 2004 erfolgte eine Ergänzung der Regelungen.

Die Verabschiedung erfolgte mit dem Ziel die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen wesentlich zu verbessern.

Adressat und damit Hauptverantwortlicher nach dieser Verordnung ist der Auftraggeber eines Bauvorhabens, der Bauherr.

 

Der Auftraggeber kann, gerade wenn es sich um Privatpersonen handelt, dieser Verantwortung schon aufgrund der zumeist fehlenden Kenntnisse um die Grundlagen gar nicht nachkommen. Daher kann er bzw. sie einen fachkundigen geeigneten Dritten mit der Wahrnehmung dieser Pflichten und Aufgaben betrauen. Dieser Dritte ist der SiGe-Koordinator (Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator).

 

Häufig hört man auch aus baufachkundigen Kreisen die Aussage, dass beim Neubau von Einfamilenhäusern die Einschaltung eines Sige-Koordinators nicht nötig sei.

Das trifft allerdings nur dann zu, wenn die in Anlage 2 der BauStellV genannten besonders gefährlichen Arbeiten mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen sind. Dabei ist insbesondere auf die Beachtung der maximal zulässigen  Absturzhöhe von 7,00 Meter abzustellen. Ist die Firsthöhe höher als 7,00 Meter oder wird der Dachstuhl noch bei offener d.h. nicht verfüllter Baugrube aufgeschlagen, kommen schnell 7,00 Meter Absturzhöhe und mehr zusammen.

 

Im Umbau bzw. in der Sanierung bestehender Gebäude wäre in diesem Zusammenhang auf die Belastung mit heute als gesundheitsgefährlich eingestuften Bauprodukten und Baustoffen abzustellen. 

Geht von eingebauten Bauprodukten oder Baustoffen eine erhöhte Gesundheitsgefährdung (krebserzeugende, erbgutschädigende oder giftige Auswirkung) aus, muss zwangsläufig eine SiGe-Koordinator eingeschaltet werden.

Werden derartige Schadstoffe erst im Zuge des begonnenen Umbaus festgestellt, sind eine - in der Regel unerwartete - Explosion der Baukosten, die dann erforderliche Nachfinanzierung  und erhebliche Bauverzögerungen zu erwarten. Die frühzeitige Einschaltung eines SiGe-Koordinators hätte zwar nicht die Mehrkosten, aber die Bauzeitverzögerung zum großen Teil auffangen können.

 

Kommt der Bauherr den ihm auferlegten Koordinierungspflichten nicht selbst oder durch die Beauftragung eines geeigneten Koordinators nach, geht er ein Haftungsrisiko von ggf. erheblichem Umfang ein.

 

Ich bin ausgebildeter Sige-Koordinator mit der Qualifizierung nach RAB 30 und BGR 128 (Arbeiten im kontaminierten Bereich).

Ich stehen Ihnen gerne als Berater in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf Baustellen, bzw. der Koordination und den notwendigen Dokumentationen und Anmeldungen gegenüber der Behörde zur Verfügung.

 

 

 

kreativer Ansatz - hohes Risiko für alle Baubeteiligten

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