Energetische Sanierung

Es ist unbestreitbar, das Häuser die vor 1995 gebaut wurden nach heutigen energetischen Maßstäben Altbauten sind und energetisch saniert werden sollten.

Dies kann auf unterschiedlichste Art und Weise geschehen. Es würde die Dimension der Homepage sprengen darauf eingehen zu wollen. Ein guten Überblick dieser Thematik liefert das beim IRB Verlag erschienene Bine Sachbuch "Altbauten sanieren - Energie sparen" von Doris Haas Arndt und Fred Ranft.

 

Bei allen Enthusiasmus und Wärmeschutzeuphorie sollte man die technische Machbarkeit und die bauphysikalische Verträglichkeit der Maßnahmen für das Gebäude im Auge behalten. Diese nachhaltige Betrachtung ist in der aktuellen EnEV bereits implementiert und in den Ausnahmeregelungen berücksichtigt.

Leider nehmen aktuelle Förderprogramme keine Rücksicht auf die technische Machbarkeit und bauphysikalische Verträglichkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Sie richten sich stur nach % Werten bezogen auf das Referenzgebäude.

 

Werden die Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt des Fördermittelbezuges durchgeführt, besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass aus einem funktionierenden Gesamtsystem mit vergleichsweise erhöhtem Energieverbrauch mittelfristig eine Bauruine wird.

 

Auf die technische Machbarkeit und bauphysikalische Verträglichkeit möchte ich nachfolgend eingehen.

 

 

Die Nachrüstpflichten nach EnEV

die Energieeinsparverordnung (EnEV) legt dem Hauseigentümer verschiedene Nachrüstpflichten auf. Diese sollen an dieser Stelle kurz erläutert werden.

Dies betrifft:

  • Die erstmalige Dämmung einer zugänglichen obersten Geschoßdecke. Eine zugängliche oberste Geschoßdecke ist so zu dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient (= U-Wert) der Decke 0,24 W/m²K nicht überschreitet. Alternativ kann das über der Decke liegende bislang ungedämmte Dach entsprechend der Anforderung erstmalig gedämmt werden.
  • Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die durch unbeheizte Räume verlaufen, sind zu dämmen.

Zur Beachtung: Einer Nachrüstung bedarf es nicht, wenn die zu erwartenden Aufwendungen durch die eintretenden Energieeinsparungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist erwirtschaftet werden können.

Eine Nachrüstpflicht besteht auch dann nicht, wenn die oberste Geschoßdecke bzw. das darüberliegende Dach bereits über eine allenfalls durch Balken oder Dachsparren unterbrochene  Dämmstoffschicht verfügt oder die Decke bzw. das Dach den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108:2003-7 erfüllt. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist laut Auslegung des BIBt Staffel 15 nicht mehr gegeben. Die Nachrüstpflicht geht von einer erstmaligen Dämmung aus.

 

Das nachträgliche Dämmen ungedämmter Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen ist mit vergleichsweise geringen Investitionen durchführbar und kann sehr leicht in Eigenleistung erbracht werden. Die Dämmstärke der Rohrleitungsdämmung sollte min. so stark sein wie das Rohr selbst, ist sie dicker, umso besser. Die Rohre sollten auch im Bereich von Wand- und Deckendurchbrüchen gedämmt werden. Bei der Montage der Rohrleitungsdämmung werden die Rohrschellen zunächst ausgespart. Im zweiten Schritt kann man die Zwischenräume um die Rohrschellen mit Mineralwolle ummanteln und rundum verkleben.

Auf die Reihenfolge kommt es an

Ein bestehendes Gebäude einer kompletten energetischen Ertüchtigung zu unterziehen, ist eine Maßnahme die innerhalb eines kurzen Zeitraums sehr hohe Investitionen erfordert. Nicht jeder Privathaushalt ist in der Lage, diese hohen fünf- oder gar sechsstelligen Beiträge ad hoc zu stemmen. Das muss aber auch nicht sein. Die energetische Verbesserung kann auch gestückelt in einzelne Maßnahmenpaketen durchgeführt werden, die sich über einige Jahre hinziehen.

Wichtig dabei sind ein schlüssiges energetisches Gesamtkonzept und die richtige Reihenfolge der Maßnahmen in ablauftechnischer und - das ist noch wichtiger - in bauphysikalischer Hinsicht.

Nachfolgend werde ich auf die einzelnen Maßnahmenpakete eingehen und versuchen die Machbarkeit, die Wirtschaftlichkeit und sofern vorhanden ihre Abhängigkeiten voneinander und ggf. bestehende Sachzwänge aufzuzeigen.

 

Ein Haus verliert Wärme in erster Linie über seine Außenbauteile, über das Dach, die Außenwände, die Fenster und auch über die unterste Geschossdecke. Außerdem geht Wärme durch ungewollte Lüftungsvorgänge verloren.